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Disclaimeritis

Du liebe Güte, schon wieder Anwaltspost!

Liebe Leute,

was ist jenes Klebemittel, welches das Internet zusammenhält? Ganz recht: Links. Ein Gericht hier zu Lande beschloss vor einiger Zeit, durch ein Urteil auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass man sich durch Anbringung eines Links auf die gleiche Stufe stellt wie jene Missetäter, die böse Seiten produzieren.

Nun, das Ansinnen von Site-Betreibern im Angesicht jenes Urteils, sich a priori von jedweder Verantwortung für einen Link reinzuwaschen, ist im Prinzip völlig absurd. Überdies schreibt jene Entscheidung der Hamburger Richter einem Website-Betreiber nicht vor, sich von irgendetwas distanzieren zu müssen, schon gar nicht durch so einen dämlichen Spruch, den man auf zig Seiten nachlesen kann. Das merkten bisher leider die wenigsten. Wer sich einmal von kompetenterer Seite über die Wirkungen, die ein Disclaimer entfalten kann, informieren lassen möchte, kann einmal auf den Homepages von Daniel Rehbein und Christoph Schneegans vorbeischauen. Dort wird das Thema etwas ernsthafter beschrieben als auf unseren abenteuerlichen Seiten.

Rechtsanwalt Thomas Stadler von der Kanzlei Alavi Frösner Stadler hat das Thema auf der Site Freedom for Links sehr schön beschrieben: "Es herrscht teilweise die Vorstellung vor, derjenige, der einen Hyperlink setzt, würde unbeschränkt für die Inhalte auf der fremden Seite haften." Welcher Argumentation man bei dem Urteil auch folge, immer würde für eine Haftung des Linkenden zumindest eine positive Kenntnis von den rechtswidrigen fremden Inhalten vorausgesetzt. Fahrlässige Unkenntnis genüge nicht.

Ein Disclaimer ist eigentlich vollkommen verlorene Liebesmüh. Warum? Wenn Sie, lieber Webmaster, Ihr Impressum mit einem netten Disclaimer verzieren und doch auf eine Seite mit Bombenbauanleitungen oder Naziparolen verlinken, können Sie sich distanzieren, so viel Sie wollen! Das Gericht wird Ihren hübschen, von anderen Seiten abkopierten Disclaimer zerpflücken und Ihnen unterstellen, insgeheim davon gewusst zu haben, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte lieferte. Und wenn Sie meinen, sich durch ein paar abgekupferte Worte von aller Schuld reinwaschen zu können, haben Sie sich geschnitten. Der klagende Anwalt lacht sich über Ihr dummes Gesicht vor Gericht halbtot.

Die Grundregel lautet nämlich: Man kann sich nur von Dingen distanzieren, von denen man Kenntnis hat. Aber wenn man davon Kenntnis hat, warum verlinkt man dann eigentlich? Ein Disclaimer sagt leider nur aus, dass man sich distanziert und möglicherweise von der Rechtswidrigkeit eines Links Kenntnis hat. Im Ernstfall wird man eine Distanzierung per Disclaimer als Vorsatz werten. Und dann kann die ganze Sache richtig unangenehm werden kann.

Deshalb wollen wir lieber folgendermaßen vorgehen und hoffen dabei auf Ihre Mithilfe:

1. Wir suchen uns eine passende Seite aus. Nach unserem Gutdünken widerspricht sie keiner noch so verwinkelten Gesetzgebung.

2. Wir setzen den Link, und glauben weiterhin, dass die Seite immer noch jene Inhalte anzeigt, die wir immer noch für gut befinden.

3. Leider hat der Sitebetreiber in der Zwischenzeit auf seiner Seite bitterböses rechtswidriges Material hinterlegt.

4. Wir haben das bis dato noch gar nicht bemerkt, weil wir ja alle unserer Arbeit nachgehen und nicht jeden Tag einmal gesetzte Links überprüfen.

5. Sie allerdings merken das schon. Was tun Sie? Sie schreiben eine Mail an uns und nicht an den Verfassungsschutz und klären uns darüber auf, dass wir auf eine Seite verweisen, die unserem abendländischen Existenzgefüge abträglich sein könnte.

6. Wir nehmen Ihre Mail zur Kenntnis und leiten auf der Stelle die Löschung der Anbringung jenes ach so gefährlichen Links in die Wege.

So einfach ist das. Ganz ohne Disclaimer. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

poeticon

PS: Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe! Wissen erst recht nicht!

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